Weisungen zum Ausbildungsplan
1. Dauer der Ausbildungseinheiten
2. Aufgebote
3. Parkplätze
4. Tenue
5. Entschuldigungen
Die Teilnahme an der Ausbildung ist für alle AdF obligatorisch. In dringenden Ausnahmefällen sind Entschuldigungen wie folgt zu melden:
| Begründete
Ortsabwesenheit, Militär, geplanter Spitalaufenthalt, Kuren usw. |
Mit dem aufliegenden
Formular oder über die Homepage www.frsursee.ch oder per Telefon dem zuständigen Fourier |
| Krankheit und Unfall | So schnell wie möglich
mit dem Formular oder über die Homepage www.frsursee.ch oder per Telefon dem zuständigen Fourier |
Wichtig: Bei Absenzen über eine längere Zeit muss für jede nicht besuchte
Übung eine separate Entschuldigung ausgefüllt werden.
„Sammelentschuldigungen“ werden nicht akzeptiert!
Wer eine Kompanie-, Atemschutz- oder spezielle Ausbildung, wie z.B. Maschinisten/Fahrer, ADL-F/M oder Bootsführer nicht absolvieren kann, muss diese mit einem Kameraden abtauschen und somit vor- bzw. nachholen. Die Daten sind dem Ausbildungsplan und/oder dem -programm zu entnehmen.
Wer seine Pflichten ganz vernachlässigt und in einem Jahr an keiner Ausbildung teilnimmt, wird vom aktiven Feuerwehrdienst ausgeschlossen und den Ersatzabgabepflichtigen der jeweiligen Gemeinde zugeteilt. Ausserdem können Bussen bis Fr. 50.00 verhängt werden.
6. Sperrfristen
Revision: 09/12/2011
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